Wer hat Anspruch?

Anspruch auf Pflegehilfsmittel haben Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder im Betreuten Wohnen leben.

Die Krankenkasse stellt für pflegebedürftige Personen einen monatlichen Betrag von 42€ für Pflegehilfsmittel zur Verfügung, welche sie frei wählen können. Die Auswahl der von uns angebotenen Hilfsmittel finden sie unter dem Menüpunkt "Produkte".

Sind Sie unsicher, was Ihnen zusteht?

Gerade zu Beginn kann die Vielzahl an Informationen und Möglichkeiten zur Pflege überwältigend sein. 

Oftmals sind Kunden sich unsicher, welche Leistungen ihnen zustehen und wie sie diese am effizentesten nutzen können. 

Gerne stehen wir ihnen bei allen Fragen zum Thema Pflege zur Verfügung. Neben der Versorgung mit Pflegehilfsmitteln bieten wir auch eine umfassende Pflegeberatung für Betoffene und Angehörige an. 

Dank unserer Jahrelangen Erfahrung in der Alltagsbegleitung haben wir ein tiefes Verständnis für die unterscheidlichen Probleme und Unsicherheiten unserer Kunden entwickelt.

Wir nehmen uns gerne die Zeit sie individuell zu beraten und gemeinsam nach einer Lösung zu suchen.

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